Ladenöffnungszeiten: Ein Ladenhüter bei Volksabstimmungen?

Nachdem die leichte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten bei der letzten Volksabstimmung vom 16. Juni 2012 im Kanton Luzern Schiffbruch erlitten hat, hat die junge FDP erklärt, trotzdem an ihrer Initiative für eine Totalliberalisierung der Ladenöffnungszeiten festzuhalten. Diese kommt somit voraussichtlich nächstes Jahr zur Abstimmung. Ist dies eine unnötige Zwängerei, sollten die InitiantInnen ihr Begehren sogar zurückziehen? Der Kanton Zürich hat eine solche vollständige Liberalisierung am 16. Juni wuchtig mit 70% Nein-Stimmen verworfen.

Über die Ladenöffnungszeiten kann das Luzerner Stimmvolk somit innert relativ kurzer Frist zum dritten Mal abstimmen: Bereits 2006 lehnte es eine Liberalisierung ab und nun 2012 erneut.

Dass ein politischer Vorschlag dem Stimmvolk immer wieder vorgelegt wird, ist grundsätzlich nichts Aussergewöhnliches (man denke z.B. an das Frauenstimmrecht, welches zuerst 1959 abgelehnt und dann erst 1971 angenommen wurde). Man gilt aber als schlechter Verlierer, wenn man das Ergebnis einer Volksabstimmung nicht akzeptiert und sofort eine neue Abstimmung fordert. Das Verdikt ist in solchen Fällen meist klar: Die Stimmbevölkerung bestätigt ihren eben erst getroffenen Entscheid (so z.B. bei der radikalen Gemeindereform im Kanton Glarus). Das Volk kommt nur dann auf seinen Entscheid zurück, wenn sich die Ausgangslage verändert hat, sprich wenn einige Jahre vergangen sind (so zum Beispiel beim Moratorium für Atomkraftwerke, welches 1990 nach Tschernobyl angenommen wurde, 2003 jedoch nicht mehr).

Es ist zwar das gute Recht der jungen FDP, an der Initiative für eine vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im Kanton Luzern festzuhalten, allerdings ist das Ergebnis der entsprechenden Abstimmung nicht schwer vorherzusagen… Es ist kaum denkbar, dass die Volksmeinung innert so kurzer Frist kippen wird: Die Ladenöffnungszeiten werden bleiben, wie sie sind.

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