Für die SP ist die Revision der Bau und Zonenordnung (BZO) kein grosser Wurf. Unsere Forderungen nach mehr bezahlbarem Wohnraum und einer nachhaltigen Verkehrsplanung wurden nur am Rande berücksichtigt. Trotzdem ist die Stossrichtung der Revision hin zu innerer Verdichtung richtig. Ebenfalls positiv sind die Aufnahme von Zwischennutzungen in der BZO sowie die Tourismuszone, welche die Renditesucht der Hoteliers und deren Bestrebungen nach Umnutzung in Zweitwohnungen massvoll einschränkt.
Aus unserer Sicht fehlen aber auch ganz wichtige Elemente in der neuen BZO: Das schon lange versprochene Freiraumkonzept wäre gerade bei der verfolgten Verdichtungsstrategie umso wichtiger. Eine Lösung, um den Mehrverkehr zu bewältigen, liegt ebenfalls nicht vor. Auch mit unseren Vorschlägen für höhere Energiestandards in der ganzen Stadt bissen wir auf Granit bei den bürgerlichen Parteien. Beim Wohnanteilplan konnten wir den ursprünglichen Vorschlag des Stadtrates deutlich zu Gunsten der Mieterinnen und Mieter verbessern, trotzdem fehlen griffige Massnahmen zum Schutz des knappen Wohnraums. Für die SP ist klar, dass es hier weitere Massnahmen braucht und entsprechende Vorstösse wurden von uns bereits eingereicht.
Die zwei gewonnenen wohnpolitischen Abstimmungen ermöglichten dafür eine kleine Revolution für den gemeinnützigen Wohnbau. Dieser wird nicht nur gefördert, sondern in einzelnen Gebieten verbindlich mit einer speziellen Zone für den gemeinnützige Wohnungsbau festgelegt. Bis vor kurzem war dies im bürgerlichen Luzern noch undenkbar.
Von Beginn an umstritten waren die neuen Hochhausstandorte. Im ersten Entwurf der BZO waren drei Standorte vorgesehen, welche auf einem regional ausgearbeiteten Hochhauskonzept basieren und entsprechend sorgfältig evaluiert wurden: Beim Bundesplatz und beim Pilatusplatz sollen „höhere Häuser“ mit 35 Metern und beim Steghof eines mit 45 Metern Höhe entstehen können. Die SP setzt sich grundsätzlich für verdichtetes Bauen ein und befürwortet deshalb diese drei Hochhausstandorte. Wir fordern aber klar, dass es bezahlbare Wohnungen braucht, dass die Verdichtung Frei- und Grünräume ermöglicht und dass der entstehende Mehrverkehr einzig mit ÖV und Langsamverkehr bewältigt wird.
Nachträglich wurde auf Wunsch der Besitzer des Hotels Seeburg dort ebenfalls ein Hochhausstandort mit 40 Metern Höhe in die BZO eingefügt. Die Besitzer der Seeburg verlangten ein Hochhaus, um damit die Sanierung des schützenswerten Jesuitenhofs finanzieren zu können und um ihren Hotelbetrieb (noch?) rentabler zu gestalten. Die SP/Juso-Fraktion im Grossen Stadtrat hat sich von Beginn an gegen diesen enormen Druck eines einzelnen Hoteliers zur Wehr gesetzt und zumindest erreichen können, dass über die umstrittenen Hochhausstandorte separat abgestimmt werden kann.
Wer ein schützenswertes Gebäude besitzt, muss dieses unterhalten. Kämen alle Besitzer eines schützenswerten Gebäudes auf die Idee, sich deren Sanierung mit einem Hochhaus abgelten zu lassen, würden die Hochhäuser bald wie Pilze aus dem Boden schiessen. Der renovierte Jesuitenhof wird auch weiterhin nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, geplant sind Seminarräume für das Hotel. Das geplante Hochhaus wird Wohnungen im obersten Preissegment beinhalten und trägt damit in keinster Art und Weise zur Verdichtung bei: es werden kaum mehr als 20 Personen ihren (Zweit-)Wohnsitz in der Seeburg nehmen.
Zu einem Luxus-Hochhaus mit Zweitwohnungen zur maximalen Reditesteigerung einzelner Hoteliers sagt die SP klar nein.