Mit einer Interpellation verlangt die SP/Juso-Fraktion Klarheit vom Stadtrat bezüglich der Frage, was passiert, wenn der Wohnanteilplan mit der BZO-Revision aufgehoben wird.
Der Wohnanteilplan garantiert längerfristig, dass in besonders heiklen Gebieten (z.B. Neustadt, Bruchstrasse) Wohnraum nicht durch Geschäftsliegenschaften verdrängt werden. In der ersten Fassung der BZO-Revision wollte der Stadtrat gänzlich auf einen Wohnanteilplan verzichten. Die SP signalisierte von Beginn weg, dass sie unter diesen Umständen der BZO-Revision nicht zustimmen würde. Der nun gefundene Kompromiss zwischen Stadtverwaltung und Mieterverband wird grundsätzlich auch von der SP begrüsst. Im Vergleich zum ersten Entwurf bringt die vorliegende Fassung klare Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter.
Gemäss aktuellem Vorschlag sind bei „Bauten mit vier und mehr Vollgeschossen bei Neubauten, neubauähnlichen Umbauten und Nutzungsänderungen ein Vollgeschoss für Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie zwei Vollgeschosse und ein allfälliges Attika- oder Dachgeschoss als Wohnraum zu nutzen“ (Stadt Luzern: Revision der Bau- und Zonenordnung. Zweite öffentliche Auflage, Seite 5). Der frühere Wohnanteilplan erlaubte je nach Wohnanteilzone keine geschäftliche Nutzung über dem 1. oder 2. Stockwerk.
Für die SP/Juso-Fraktion sind jedoch die Auswirkungen dieser Änderung zu wenig klar: Es ist nicht ersichtlich, wie viele Wohnungen maximal zu Geschäftsliegenschaften umgenutzt werden könnten. Sie bittet deshalb den Stadtrat, diese Berechnungen nachzureichen. Die dadurch entstehende Transparenz ist entscheidend für die politische Beurteilung des Wohn-Kompromisses in der neuen BZO.